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   LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15 (https://dejure.org/2022,20253)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.05.2022 - L 14 R 714/15 (https://dejure.org/2022,20253)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - L 14 R 714/15 (https://dejure.org/2022,20253)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Der Senat hat die Beteiligten mit Schreiben vom 31.07.2020 vor dem Hintergrund der Entscheidung des 4. Senats in dem Verfahren L 4 R 369/13 zu einer Entscheidung nach § 153 Abs. 4 SGG unter Hinweis auf die mangelnde Erfolgsaussicht der Berufung angehört.

    Auch gegenüber dem Bevollmächtigten hat der Senat nochmals mit Schreiben vom 10.11.2021 angefragt, ob vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Entscheidung in der Rechtssache L 4 R 369/13 die Berufung zurückgenommen werde; gleichzeitig hat der Senat darauf hingewiesen, dass andernfalls - wie angekündigt - im Beschlusswege entschieden werde.

    Spätere Entwicklungen der Sach- und Rechtslage, die die Zeit nach Erlass des Ausgangsverwaltungsaktes betreffen, sind für die Entscheidung nach § 44 SGB X nicht von Belang (so auch LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 38, juris; in einem dem hier vorliegenden Verfahren vergleichbaren Fall).

    Soweit der Kläger diesbezüglich vorträgt, die Regelung sei nach Aufgabe des Eingliederungsprinzips nicht mehr zeitgemäß, folgt der Senat dieser Auffassung unter Bezugnahme auf die insoweit überzeugenden Ausführungen des 4. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen nicht (LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 49, juris).

    Selbst eine generelle Kürzung um 1/6 ohne jede Möglichkeit für FRG-Berechtigte, den Nachweis einer durchgängigen Beitragsentrichtung zu erbringen, wäre angesichts des Fürsorgecharakters der FRG-Leistungen und des in diesem Zusammenhang bestehenden weiten Ermessensspielraums des Gesetzgebers aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (Bayerisches LSG, Urteil vom 08.02.2017, L 13 R 899/13, Rn. 46, juris; LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 49, juris).

    Wie bereits der 4. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen in einem vergleichbaren Fall ausgeurteilt hat (LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 55, juris), sind die tatsächlichen Verhältnisse in der Sowchose nicht vergleichbar mit den Verhältnissen in einer sowjetischen Kolchose oder einer rumänischen LPG.

    Bei den Kolchosen handelte es sich daher um eine echte Pauschalbeitragszahlung (LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 56, juris).

    Vom Versicherten benannte Zeugen sind nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum Nachweis von Beitragszeiten geeignet, z. B., wenn der Zeuge als Lohnbuchhalter aus eigener Wahrnehmung die ununterbrochene Beitragsleistung bestätigen kann (LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, juris).

    Eine derartige, stärker differenzierende Regelung habe der Gesetzgeber jedoch nicht getroffen und sei hierzu auch verfassungsrechtlich nicht verpflichtet (dem ist zutreffend auch gefolgt, LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 49, juris).

    Die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind insoweit schon nicht überzeugend (so auch i.E. bereits LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 56, juris).

  • LSG Bayern, 08.02.2017 - L 13 R 899/13

    Anrechnung von Beitragszeiten bei einem nicht-deutschen Rentenversicherungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Selbst eine generelle Kürzung um 1/6 ohne jede Möglichkeit für FRG-Berechtigte, den Nachweis einer durchgängigen Beitragsentrichtung zu erbringen, wäre angesichts des Fürsorgecharakters der FRG-Leistungen und des in diesem Zusammenhang bestehenden weiten Ermessensspielraums des Gesetzgebers aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (Bayerisches LSG, Urteil vom 08.02.2017, L 13 R 899/13, Rn. 46, juris; LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 49, juris).

    Nachgewiesen im Sinne dieser Bestimmung können solche Zeiten daher nur dann sein, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass im Einzelfall eine höhere Beitrags- oder Beschäftigungsdichte erreicht worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 08.09.2005, Az. B 13 RJ 44/04 R, in juris; zu nur Bayerisches LSG, Urteil vom 08.02.2017 - L 13 R 899/13 -, Rn. 34, juris).

    Hierzu hat das Bayerische LSG in einem Urteil vom 08.02.2017 (L 13 R 899/13) dann weiter zutreffend ausgeführt, der Gesetzgeber habe in Kenntnis der nach und nach verbesserten Nachweismöglichkeiten der FRG-Berechtigten in Bezug auf Beginn und Ende von Beschäftigungsverhältnissen und der hierzu ergangenen ständigen Rechtsprechung des BSG an seiner pauschalen Kürzung um 1/6 festgehalten.

    Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des LSG Bayern vom 08.02.2017 (Bayerisches LSG, Urteil vom 08.02.2017 - L 13 R 899/13 -, Rn. 55, juris), das zutreffend wie folgt ausgeführt hat:.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 227/13

    6/6-Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz; Nachweis einer Tatsache im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Das LSG Niedersachsen-Bremen setze mit Urteil vom 03.06.2015 (L 2 R 227/13) die bisher zitierte Rechtsprechung fort; danach sei die Angabe in der Arbeitsbescheinigung eine mögliche Nachweisführung, erschöpfe sich darin aber nicht - es komme nicht auf die theoretische Möglichkeit einer solchen Unterbrechung an, maßgeblich sei vielmehr, ob im Einzelfall nach Abwägung eine solche Unterbrechung ernsthaft in Betracht zu ziehen sei.

    Der Bevollmächtigte des Klägers hat dann mit Schriftsatz vom 01.02.2016 vorgetragen, unter Berücksichtigung insbesondere des Gutachtens von Dr. H und der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sei eine Kürzung um 1/6 nicht mehr zulässig.

    Letztlich führt auch die Wertung des § 26 S. 2 FRG nicht zu einer entsprechenden Höherbewertung; zwar sieht die zum 01.01.1992 in Kraft getretenen Regelung des § 26 S. 2 FRG vor, dass Zeiten der Arbeitsunfähigkeit von weniger als einem Kalendermonat Dauer im Fremdrentenrecht keine leistungsrechtlichen Auswirkungen mehr haben sollen; § 58 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. Der Senat folgt diesbezüglich Teilen der Rechtsprechung der Instanzengerichte jedoch nicht (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.06.2015 - L 2 R 227/13).

    Die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind insoweit schon nicht überzeugend (so auch i.E. bereits LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 56, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10

    Fremdrentenrecht - Kürzung der Beitrags- oder Beschäftigungszeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Die Krankenstände im Bundesgebiet von 1991 bis 2011 lägen höchstens bei 12, 7 Arbeitstagen, also weniger als 1/12 - es könne ausweislich der Argumentation des LSG Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) ernsthaft nur der Tatbestand der Krankheit in Erwägung gezogen werden (246).

    Der Kläger dringt auch nicht mit dem Argument durch, es müsse zwischen den Gründen der Abwertung - Arbeitslosigkeit und Krankheit - unterschieden werden und es könne ausweislich der Argumentation des LSG Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) ernsthaft nur der Tatbestand der Krankheit in Erwägung gezogen werden.

    Die Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17.11.2010 (L 2 R 435/10) und 03.06.2015 (L 2 R 227/13) sind insoweit schon nicht überzeugend (so auch i.E. bereits LSG NRW, Urteil vom 14.02.2020 - L 4 R 369/13 -, Rn. 56, juris).

  • BSG, 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Berücksichtigung von bei einem sowjetischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Gegen die Entscheidung des 4. Senats des LSG NRW vom 14.02.2020 hat der Kläger beim BSG Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (B 13 R 67/20 B).

    Das BSG hat anschließend die vom Kläger im Verfahren L 14 R 369/13 eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen (BSG, Beschluss vom 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B).

    Der Senat folgt dieser Einschätzung, insbesondere auch nachdem das BSG die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das Urteil des LSG NRW vom 14.02.2020 nicht zur Entscheidung angenommen hat (BSG, Beschluss vom 23.04.2021 - B 13 R 67/20 B -, juris).

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Eine Vorverlegung der Zuerkennung der Qualifikationsgruppe 4 auf den Zeitpunkt vor Februar 1976 bzw. - wie vom Kläger begehrt - ab Februar 1973 mit dem Erlangung der Fahrerlaubnis der Klasse 1 ist auch nach der Rechtsprechung des BSG aus dem Jahre 2003 nicht geboten (BSG, Urteil vom 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R).

    Sie kann frühestens nach Ablauf der für die entsprechende formale Ausbildung vorgesehenen Zeit angenommen werden (BSG, Urteil vom 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R unter Hinweis auf die Fortführung der zum früheren Recht ergangenen Rechtsprechung in BSG, Urteil vom 10.07.1985 - 5a RKn 15/84 = SozR 5050 § 22 Nr. 17).

  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Nachweis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Insbesondere im Hinblick auf die in den Arbeitsbüchern der Herkunftsländer üblicherweise lediglich bescheinigten Anfangs- und Endtermine einer Beschäftigungszeit hat die Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass hiermit der Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigung - und damit auch einer ununterbrochenen Beitragsentrichtung - nicht erbracht wird (BSG, Urteil vom 08.09.2005 - B 13 RJ 44/04 R -, SozR 4-5050 § 15 Nr. 2, Rn. 28).

    Nachgewiesen im Sinne dieser Bestimmung können solche Zeiten daher nur dann sein, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass im Einzelfall eine höhere Beitrags- oder Beschäftigungsdichte erreicht worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 08.09.2005, Az. B 13 RJ 44/04 R, in juris; zu nur Bayerisches LSG, Urteil vom 08.02.2017 - L 13 R 899/13 -, Rn. 34, juris).

  • LSG Hessen, 05.11.2010 - L 5 R 395/09

    Fremdrentenrecht - Qualifikationsgruppeneinstufung eines Kraftfahrers - ehemalige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Da der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten neben der Arbeit üblicherweise wesentlich länger als eine gezielte Unterweisung während einer geordneten mehrjährigen Ausbildung dauert, ist insoweit regelmäßig die doppelte Zeit der üblichen Ausbildung anzusetzen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.11.2010, Az. L 5 R 395/09), wobei während dieses Zeitraums die qualifizierte Tätigkeit vollwertig ausgeübt worden sein muss.

    Der Bewährungszeitraum kann dabei regelmäßig nach einer vollwertig ausgeübten Tätigkeit erst angenommen werden, wenn die doppelte Ausbildungszeit erreicht ist (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 05.11.2010, L 5 R 395/09; Hess. LSG, Urteil vom 22.7.2014, L 2 R 43/13; LSG NRW, Urteil vom 10.1.1986, L 14 R 180/84; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.08.1988, L 10 R 550/87; die doppelte Ausbildungszeit nimmt auch als Anhaltspunkt Dankelmann, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 256b, Rdn. 56; Diel, in: Hauck/Noftz, SGB VI, 08/18, 256b, Rdn. 31).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R

    Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Der Kläger trägt vor, die Ausführungen des BSG vom 20.08.1974 (4 RJ 241/73), wonach eine volle Anrechnung nur dann in Betracht käme, wenn sich aus einer Arbeitsbescheinigung konkrete Angaben über Ausfallzeiten ergäben, sei überholt unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21.08.2008 (B 13/4 R 25/07 R).

    Zwar sind dort zurückgelegte Beitragszeiten aufgrund der Beschäftigung eines Mitglieds als nachgewiesen im Sinne des § 22 Abs. 3 FRG anzusehen, wenn für deren Mitglieder eine gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung bestand und wenn die entsprechenden Beiträge ohne Rücksicht auf Zeiten der Arbeitsunterbrechung einzelner Mitglieder durchgehend entrichtet wurden (für die rumänische LPG: BSG, Urteil vom 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R -, SozR 4-5050 § 26 Nr. 1; für die sowjetische Kolchose BSG, Urteil vom 19.11.2009, B 13 R 67/08 R, Rn. 23 m.w.N.).

  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 14 R 714/15
    Der Kläger trägt vor, die Ausführungen des BSG vom 20.08.1974 (4 RJ 241/73), wonach eine volle Anrechnung nur dann in Betracht käme, wenn sich aus einer Arbeitsbescheinigung konkrete Angaben über Ausfallzeiten ergäben, sei überholt unter Berücksichtigung der aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21.08.2008 (B 13/4 R 25/07 R).

    Das Erreichen einer höheren Beitrags- oder Beschäftigungsdichte als die in § 22 Abs. 3 FRG vorgesehene Dichte von 5/6 ist nach der Rechtsprechung dann anzunehmen, wenn die Arbeitsbescheinigungen konkrete und glaubwürdige Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischenliegenden Ausfallzeiten enthalten (stRspr, vgl. BSG, Urteil vom 24.04.1997 - 13/4 RA 123/94; BSGE 38, 80 = SozR 5050 § 19 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2001 - L 3 RJ 46/99

    Rentenversicherung

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 145/08 R

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG -

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 67/08 R

    Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - anteilmäßige Berücksichtigung

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 62/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit; Verfahrensrüge im

  • BSG, 10.07.1985 - 5a RKn 15/84

    Leistungsgruppe - Berufserfahrung - Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2019 - L 10 VE 50/15

    Trigeminusneuralgie

  • LSG Hessen, 22.07.2014 - L 2 R 43/13
  • BSG, 12.03.1981 - 11 RA 29/80

    Beschäftigungsverhältnis - Wehrdienstzeit - Kriegsdienstzeit - Unterbrechung des

  • BSG, 31.07.1980 - 11 RA 58/79

    Beschäftigungszeit - Nachweis der Beschäftigungszeit - Beitragszeit

  • BSG, 24.04.1997 - 4 RA 123/94

    Feststellung der Höhe des Altersruhegeldes - Anrechnung und Bewertung der nach

  • BSG, 20.08.1970 - 4 RJ 409/69

    Ununterbrochenes Beschäftigungsverhältnis - Zeitweilige Versicherungsfreiheit -

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 61/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - polnische Beitragszeit - langjährige

  • LSG Bayern, 28.03.2012 - L 19 R 755/08

    Zum Nachweis von in Kasachstan zurückgelegten Beitragszeiten nach dem FRG

  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 R 4225/11

    Streitgegenstand eines Klageverfahrens - Erlass eines wertfeststellenden

  • LSG Bayern, 25.02.2014 - L 6 R 1048/12

    Adeverinta, Fremdrentengesetz, FRG, Glaubhaftmachung, Nachweis,

  • LSG Bayern, 24.09.2014 - L 19 R 1086/13

    Nachweis einer Beschäftigung mit durchgehender Beitragszahlung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - L 4 R 369/13
    Der Senat hat das vom 14. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen (L 14 R 714/15) eingeholte Rechtsgutachten des Instituts für Ostrecht München zum sowjetischen Arbeit- und Sozialversicherungsrecht vom 15.07.2019 beigezogen und zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2020 - L 10 R 2853/16

    Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden sowjetischen Beitragszeiten -

    Das von der Klägerseite aus dem Verfahren L 14 R 714/15 beim LSG Nordrhein-Westfalen vorgelegte Rechtsgutachten des Instituts für Ostrecht M. (I.) von Juli 2019 (Bl. 130 ff. Senats-Akte) befasse sich in erster Linie mit der Beitragsentrichtung in sowjetischen Sowchosen und Kolchosen bzw. mit dem kasachischen Rentenrecht.
  • LSG Saarland, 26.04.2018 - L 1 R 94/16

    Fremdrentenrecht - Nachweis über Beschäftigungs- bzw Beitragszeiten iS des § 22

    So hat z.B. in der vom Kläger zitierten Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen vom 03.06.2015 (L 2 R 227/13) der dortige Kläger in einer Kolchose gearbeitet und in dem Verfahren des LSG Nordrhein-Westfalen (L 14 R 714/15) in einer Sowchose.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2023 - L 11 R 1702/21

    Zuordnung von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten zu einer

    Dabei ist in der Regel von einem sechsjährigen Bewährungszeitraum auszugehen (LSG Nordrhein-Westfalen 05.05.2022, L 14 R 714/15, juris Rn. 83).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - L 4 R 674/15
    Der Senat hat das vom 14. Senat des LSG Nordrhein-Westfalen (L 14 R 714/15) eingeholte Rechtsgutachten des Instituts für Ostrecht München zum sowjetischen Arbeit- und Sozialversicherungsrecht vom 15.07.2019 beigezogen und zum Gegenstand des Verfahrens gemacht.
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